Länderinformationen

Bereiten Sie sich auf Ihre Reise vor und genießen Sie die Vorfreude! An dieser Stelle finden Sie ausführliche Informationen zu Ihrem Reiseziel, wichtige Hinweise zur reisemedizinischen Vorsorge sowie aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Aserbaidschan

Steckbrief

Aserbaidschan - Fakten

LändernameRepublik Aserbaidschan, Azərbaycan Respublikası (Aserbaidschanisch)
Fläche86.600 km2
HauptstadtŞuşa
Bevölkerung10.180.770
Staats-/RegierungsformPräsidentielle Republik
StaatsoberhauptIlham Alijew, Präsident der Republik Aserbaidschan, Amtsantritt: 15.10.2003, letztmals gewählt am 07.02.2024
RegierungschefAli Asadow, Ministerpräsident der Republik Aserbaidschan, Amtsantritt: 08.10.2019
AußenministerDschejhun Bajramow, Amtsantritt: 16.07.2020
WährungAserbaidschan-Manat
ZeitzoneUTC+4
ReiseadapterNicht notwendig
Kfz-LänderkennzeichenAZ
ISO-3166AZ, AZE
Internet-TLD.az
Landesvorwahl+994
Websitehttp://mfa.gov.az/en

Geographie

In Transkaukasien gelegen, umfasst Aserbaidschan die zum Kaspischen Meer geöffnete Kura-Araks-Niederung sowie Teile des Großen und Kleinen Kaukasus (Kavkaz) mit dem vulkanischen Hochland von Karabach. Das subtropische Klima ist teils halbwüstenhaft ausgeprägt, teils feucht. Wald und Strauchdickicht bedecken 13 % der Bodenfläche.

Politik und Bevölkerung

Die ehemalige Sozialistische Sowjetrepublik wurde 1991 unabhängig und ist nach der Verfassung von 1995 eine Präsidialrepublik. Zum Staatsgebiet gehören die Autonome Republik Nahičevan und das Autonome Gebiet Nagorno-Karabahskaja (Nagorny-Karabach). Aserbaidschaner (Aseris) stellen über 85 % der islamischen Bevölkerung. Durch gezielte Vertreibung ist der Anteil der Armenier auf unter 2 % gesunken.

Geschichte

1221 von den Mongolen, ab dem 15. Jh. von den Osmanen besetzt, 1805 Russland unterstellt, 1920 als Sowjetrepublik Gliedstaat der UdSSR, befindet sich der seit 1991 unabhängige Staat in einem ungelösten militärischen Konflikt mit Armenien um Nagorny-Karabach. Zurzeit herrscht ein Waffenstillstand.

Klimadaten

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger

Reiseinfos

Im Inlandsflugverkehr wie auch im Zug- und Busverkehr gibt es regelmäßig Verspätungen. Fährverbindungen nach Iran, Kasachstan, Turkmenistan und in die Russische Föderation gibt es nur unregelmäßig. Empfehlenswert sind stets internationale Direktflüge.

Der Zustand der Straßen in der Hauptstadt Baku ist in der Regel gut. Vor allem in ländlichen Gebieten und außerhalb größerer Städte gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen, wie defekte Ampeln, unzureichende Beschilderung, Straßenschäden, fehlende Fahrbahnmarkierung oder -sicherung, offene Kanalisation, Tiere auf der Fahrbahn etc. Warnschilder zu Steinschlag und Viehtrieb sollten ernstgenommen werden. In weiter abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Wetterbedingt kann es insbesondere in bergigen Regionen zu Straßensperrungen kommen (Erdrutsche, Überschwemmungen, Schnee und Eis). Verkehrsregeln werden in Aserbaidschan teilweise nicht beachtet; das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten. Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.

Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.

  • Führen Sie stets zumindest eine Fotokopie des Reisepasses sowie des Visums mit sich.
  • Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen.
  • Halten Sie sich in jedem Fall an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Es finden sehr viele Kontrollen statt, die Bußgelder können vergleichsweise hoch sein.
  • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv.

Der internationale Führerschein ist erforderlich und in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Bei einem längeren Aufenthalt und beim Kauf eines Kfz ist ein aserbaidschanischer Führerschein erforderlich.

Nach aserbaidschanischem Recht sind homosexuelle Handlungen nicht verboten oder strafbar. Homosexualität wird gesellschaftlich jedoch kaum akzeptiert und ist mit Tabus belegt. Intime Handlungen, sowohl homo- wie auch heterosexueller Art in der Öffentlichkeit treffen kaum auf Toleranz und können negative Reaktionen hervorrufen.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für.

Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.

Prostitution gilt in Aserbaidschan als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Ermahnung bzw. mit Bußgeld geahndet werden.

Jeder aserbaidschanische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des aserbaidschanischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für deutsch-aserbaidschanische Doppelstaater; sie gelten in Aserbaidschan ausschließlich als Aserbaidschaner. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Doppelstaater sich jemals zuvor in Aserbaidschan aufgehalten hat oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen ist und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Aserbaidschan hatte. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Aserbaidschan ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Aserbaidschan zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. Eine Hilfestellung durch die Deutsche Botschaft Baku ist nur sehr begrenzt möglich. Auch deutsche Männer aserbaidschanischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der aserbaidschanischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Aserbaidschan mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter aserbaidschanischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Betroffene müssen sich an die Konsularabteilung des aserbaidschanischen Außenministeriums wenden. Die Deutsche Botschaft Baku hat auf die Bearbeitungsdauer der aserbaidschanischen Behörden, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, keinen Einfluss.

Landeswährung ist der neue aserbaidschanische Manat (AZN). Die Geldversorgung ist sowohl in Baku als auch in kleineren Städten am Geldautomaten mit Kredit- bzw. Debitkarte (Girocard) möglich. Zu beachten ist, dass manche Geldautomaten nicht alle Kredit-/Debitkarten akzeptieren und die Abhebesumme auf geringe Beträge beschränkt sein kann. Außerhalb von Städten ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich.

  • Treten Sie Reisen außerhalb von Städten nur mit ausreichend Bargeldreserven an.

Gesundheit

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und FSME nur bei Sommeraufenthalten im Kaukasusgebiet empfohlen.

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt in der Regel von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Aserbaidschan deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa.

  • Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache.

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Aserbaidschan treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Die medizinische Versorgung ist außerhalb der Stadt Baku oft unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die .

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger

Reisewarnung

Überblick

Stand - 11.03.2026
 

Letzte Änderungen:
Aktuelles
Sicherheit - Sicherheitshinweis
Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/presse/newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/app-sicher-reisen/350382
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19. https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/reisemedizinische-hinweise/coronavirus/2309820-2309820
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz. https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/-/350944
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/haftungsausschluss-2500954 und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter. https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/inhalte-anderweitiger-anbieter-2500956
Aktuelles
Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Fluss Araz/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt.
Von nicht notwendigen Reisen in die Exklave Nachitschewan und das unmittelbare Grenzgebiet zu Iran wird abgeraten.
Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan
Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt; weitere Luftraumsperrungen bleiben möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt oder stark eingeschränkt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch wenn einige Staaten ihre Lufträume inzwischen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen für ein eingeschränktes Flugangebot wieder geöffnet haben, kann die weitere Entwicklung der Sicherheitslage in der Region nicht vorhergesagt werden.
Am 5. März 2026 erfolgte ein iranischer Drohnenangriff auf den internationalen Flughafen Nachitschewan (NAJ). Der Flugverkehr am Flughafen Nachitschewan wurde nach vorübergehender Einstellung am 9. März 2026 wieder aufgenommen. Weitere sicherheitsrelevante Vorfälle und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs in Aserbaidschan können nicht ausgeschlossen werden. Der Flughafen in Baku ist derzeit nicht von Luftraumsperrungen betroffen.
Falls Sie sich in Aserbaidschan aufhalten:
• Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
• Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
• Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
• Seien Sie sich des erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer, israelischer und jüdischer Einrichtungen im Kontext des militärischen Konflikts zwischen Iran und den USA/Israel bewusst und meiden Sie diese möglichst weiträumig.
• Lassen Sie erhöhte Vorsicht in der Umgebung von Einrichtungen des Energiesektors walten.
• Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
• Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
Sollten Sie eine Ausreise aus Iran nach Aserbaidschan auf dem Landweg erwägen, beachten Sie folgende Punkte:
• Prüfen Sie in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation, ob eine Ausreise auf dem Landweg für Sie infrage kommt oder Sie sich stattdessen vorübergehend an einen sicheren Ort im Land begeben wollen. Für alle Fahrten gilt, dass Sie diese nur nach Abwägung aller Risiken antreten sollten. Die Sicherheitslage kann sich jederzeit ändern.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ein erforderliches Visum für Aserbaidschan vorab beantragt und erhalten haben, siehe Einreise und Zoll – Visum.
• Die Einreise auf dem Landweg ist nur über den Grenzübergang Astara und nur mit einer Sondergenehmigung der aserbaidschanischen Behörden möglich, die von der Deutschen Botschaft Baku im Einzelfall eingeholt werden muss.
• Details zum Einreiseverfahren und zur Beantragung der Sondergenehmigung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Baku.
• Wenn die reguläre Beantragung eines Visums für Aserbaidschan für Sie derzeit nicht möglich ist, kann im Rahmen der Einholung der Sondergenehmigung zusätzlich um die Erteilung eines Ausnahmevisums bei Einreise an der Grenze in Astara gebeten werden.
• Alle anderen Landgrenzen zur Einreise nach Aserbaidschan sind für den regulären Personenverkehr grundsätzlich geschlossen, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente (Anmerkungen).
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Fluss Araz/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt.
Von nicht notwendigen Reisen in die Exklave Nachitschewan und das unmittelbare Grenzgebiet zu Iran wird abgeraten.
Terrorismus
• Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Region Karabach und Grenzgebiet zu Armenien
Der bewaffnete Konflikt um die Region Karabach sowie die im Südwesten und Westen Aserbaidschans gelegenen, bis 2020 von armenischen Streitkräften besetzten Bezirke ist inzwischen beendet. Gleichwohl bleibt der Zugang zur Region sehr stark reglementiert und aufgrund von Verminung großer Gebiete stark eingeschränkt. Es besteht Minen- und Sprengfallengefahr und teilweise auch Gefahr durch Blindgänger. Das Befahren und Betreten dieser Bezirke ohne Genehmigung der aserbaidschanischen Behörden ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Minen- und Sprengstoffgefahr gelten in gleichem Maße für die aserbaidschanisch-armenische Landesgrenze, einschließlich der Grenze zwischen der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan und Armenien. Es wird dringend empfohlen, vor einer unabdingbaren Einreise in dieses Gebiet tagesaktuelle Informationen bei der Botschaft der Republik Aserbaidschan oder den zuständigen Behörden in Aserbaidschan einzuholen. Bewaffnete Auseinandersetzungen im gesamten Grenzgebiet zu Armenien können nicht ausgeschlossen werden. Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien wird, trotz einer Entspannung in den aserbaidschanisch-armenischen Beziehungen, weiterhin gewarnt.
• Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
• Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Übrige Landesteile
Demonstrationen und Proteste können vereinzelt stattfinden und haben meist ein starkes Aufgebot von Sicherheitskräften zur Folge. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen können nicht ausgeschlossen werden.
• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Aserbaidschan verzeichnet aufgrund einer starken Präsenz von Ordnungskräfte und des weit verbreiteten Einsatzes von Überwachungskameras eine vergleichsweise gering ausgeprägte Gewaltkriminalität. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl, Überfälle, der Einsatz von K.-o.-Tropfen oder Einbrüche kann vereinzelt vorkommen.
• Lassen Sie insbesondere in der Dunkelheit Vorsicht walten und unternehmen Sie nachts keine Spaziergänge alleine.
• Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und zeigen Sie in der Öffentlichkeit keine Wertsachen. Speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
• Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
• Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
• Lassen Sie Speisen und Getränke nie unbeaufsichtigt und nehmen Sie diese nicht von Fremden an.
• Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Aserbaidschan liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima ist sehr vielfältig und reicht vom ewigen Eis im Hochgebirge über gemäßigt bis subtropisch.
• Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
• Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Im Inlandsflugverkehr wie auch im Zug- und Busverkehr gibt es regelmäßig Verspätungen. Fährverbindungen nach Iran, Kasachstan, Turkmenistan und in die Russische Föderation gibt es nur unregelmäßig. Empfehlenswert sind stets internationale Direktflüge.
• Beachten Sie die jeweils geltende Reise-/Teilreisewarnung.
Der Zustand der Straßen in der Hauptstadt Baku ist in der Regel gut. Vor allem in ländlichen Gebieten und außerhalb größerer Städte gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen, wie z.B. defekte Ampeln, unzureichende Beschilderung, Straßenschäden, fehlende Fahrbahnmarkierung oder -sicherung, offene Kanalisation, Tiere auf der Fahrbahn etc. Warnschilder zu Steinschlag und Viehtrieb sollten ernstgenommen werden. In weiter abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Wetterbedingt kann es insbesondere in bergigen Regionen zu Straßensperrungen kommen (Erdrutsche, Überschwemmungen, Schnee und Eis). Verkehrsregeln werden in Aserbaidschan teilweise nicht beachtet; das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Nach Einbruch der Dunkelheit ist besondere Vorsicht geboten. Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.
Im ganzen Land gibt es Polizei- und Armeekontrollen, weshalb stets der Reisepass und das Visum bzw. der Aufenthaltstitel mindestens in Kopie mitgeführt werden sollte. Im Straßenverkehr gilt absolutes Alkoholverbot.
• Führen Sie stets zumindest eine Fotokopie des Reisepasses sowie des Visums mit sich.
• Vermeiden Sie Autofahrten bei Dunkelheit abseits der Hauptstraßen.
• Halten Sie sich in jedem Fall an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen. Es finden sehr viele Kontrollen statt, die Bußgelder können vergleichsweise hoch sein.
• Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Bei einem längeren Aufenthalt und beim Kauf eines Kfz ist ein aserbaidschanischer Führerschein erforderlich.
LGBTIQ
Nach aserbaidschanischem Recht sind homosexuelle Handlungen nicht verboten oder strafbar. Homosexualität wird gesellschaftlich jedoch kaum akzeptiert und ist mit Tabus belegt. Intime Handlungen, sowohl homo- wie auch heterosexueller Art in der Öffentlichkeit treffen kaum auf Toleranz und können negative Reaktionen hervorrufen.
• Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Prostitution gilt in Aserbaidschan als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Ermahnung bzw. mit Bußgeld geahndet werden.
Wehrpflicht
Jeder aserbaidschanische Mann ist gesetzlich zur Ableistung des aserbaidschanischen Wehrdienstes verpflichtet. Dies gilt auch für deutsch-aserbaidschanische Doppelstaater; sie gelten in Aserbaidschan ausschließlich als Aserbaidschaner. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Doppelstaater sich jemals zuvor in Aserbaidschan aufgehalten hat oder ausschließlich in Deutschland aufgewachsen ist und vor seiner Besuchsreise wenig Bezug zu Aserbaidschan hatte. Doppelstaater sollten vor Einreise nach Aserbaidschan ihre Wehrdienstangelegenheiten geklärt haben, da es sonst möglicherweise bei der Ausreise aus Aserbaidschan zu Problemen kommen kann. Die Klärung von Wehrdienstangelegenheiten kann mehrere Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. Eine Hilfestellung durch die Deutsche Botschaft Baku ist nur sehr begrenzt möglich. Auch deutsche Männer aserbaidschanischer Herkunft, die ein Einbürgerungsverfahren in Deutschland durchgeführt haben und über eine Bescheinigung der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin bezüglich Entlassung aus der aserbaidschanischen Staatsbürgerschaft verfügen, sollten diese Bescheinigung als Nachweis bei einer Reise nach Aserbaidschan mit sich führen. In solchen Fällen kann es gelegentlich aufgrund noch nicht erfolgter aserbaidschanischer Registerberichtigungen zu Ausreiseproblemen kommen, bis die Wehrdienstfragen geklärt sind. Betroffene müssen sich an die Konsularabteilung des aserbaidschanischen Außenministeriums wenden. Die Deutsche Botschaft Baku hat auf die Bearbeitungsdauer der aserbaidschanischen Behörden, die mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, keinen Einfluss.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der neue aserbaidschanische Manat (AZN). Die Geldversorgung ist sowohl in Baku als auch in kleineren Städten am Geldautomaten mit Kredit- bzw. Debitkarte (Girocard) möglich. Zu beachten ist, dass manche Geldautomaten nicht alle Kredit-/Debitkarten akzeptieren und die Abhebesumme auf geringe Beträge beschränkt sein kann. Außerhalb von Städten ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich.
• Treten Sie Reisen außerhalb von Städten nur mit ausreichend Bargeldreserven an.
Einreise und Zoll
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/vertretungen-anderer-staaten Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Siehe Aktuelles
Reisedokumente müssen drei Monate über die geplante Ausreise bzw. die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein und sollten unbeschädigt sein. Fehlende oder zerrissene Seiten im Pass führen zur Einreiseverweigerung.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg sowie im Rahmen einer Ausnahmeregelung mit Sondergenehmigung am Grenzübergang Astara möglich. Der internationale Zug-, Bus- und Fährverkehr sind weiterhin weitgehend ausgesetzt.
Die Ausreise auf dem Landweg ist für nicht-aserbaidschanische Staatsangehörige ohne Genehmigung nur via Georgien, die Russische Föderation und Iran möglich.
• Beachten Sie den Abschnitt Aktuelles.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der jeweiligen Staaten.
Visum
Siehe Aktuelles
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin https://berlin.mfa.gov.az/de/category/visa bzw. einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Außerdem können Visa für einen einmaligen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen über das aserbaidschanische Visa Portal https://evisa.gov.az/en online beantragt werden. Die Anträge werden in der Regel innerhalb weniger Tage entschieden. Insbesondere vor aserbaidschanischen Feiertagen kann es jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.
Für den Flughafentransit am Flughafen Baku, bei dem der internationale Transitbereich nicht verlassen wird, benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
Bitte informieren Sie sich bei Transitaufenthalten rechtzeitig über mögliche Terminal-Wechsel und ggf. damit verbundene Visumpflichten.
Bei Großveranstaltungen (z.B. Formel 1, etc.) können Sonderbestimmungen mit Erleichterungen zur Visumspflicht zur Anwendung kommen. Nähere Informationen dazu werden von den Veranstaltern bzw. von den Auslandsvertretungen der Republik Aserbaidschan auf deren Webseiten veröffentlicht.
Voraufenthalte in Armenien
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten und Befragungen rechnen. Es kann auch zu Einreiseverweigerungen kommen.
Voraufenthalte in der sogenannten „Republik Arzakh“ (bis 2017 „Republik Bergkarabach“)
Sofern Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Arzakh” (früher „Republik Bergkarabach“) enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Arzakh“ sowie in und durch die umliegenden vormals besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.
Registrierung
Deutsche und andere ausländische Staatsangehörige müssen sich bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als 15 Tagen direkt nach Ankunft beim staatlichen Migrationsservice registrieren. Im Falle einer Hotelunterkunft wird diese Verpflichtung in der Regel vom Hotel erfüllt. Es ist empfehlenswert, dies durch eine Nachfrage im Hotel bestätigen zu lassen. Es drohen ansonsten empfindliche Bußgelder bei Ausreise.
Weitere Informationen und Hinweise zur Registrierung sind beim Staatlichen Migrationsdienstes https://www.migration.gov.az/en/oyq zu finden. Auskünfte dazu erteilen auch die örtlichen ASAN-Service-Center.
Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Informationen hierzu können der Webseite des aserbaidschanischen Migrationsdienstes https://www.migration.gov.az/en entnommen oder bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin http://berlin.mfa.gov.az/de erfragt werden.
Minderjährige
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines allein reisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.
Einreise mit eigenem Fahrzeug
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich, da alle Landgrenzen im Rahmen des offiziell weiterhin gültigen speziellen Quarantäne-Regimes für den regulären Personenverkehr geschlossen sind.
Die vorübergehende Einfuhr eines Fahrzeuges (z.B. anlässlich eines touristischen Aufenthalts) führt in der Regel zur Erhebung einer Kaution durch den Zoll. Genauere Informationen hierzu liegen der deutschen Seite nicht vor. Informationen über die entsprechenden Bestimmungen sind vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin https://berlin.mfa.gov.az/de einzuholen.
Einfuhrbestimmungen
Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Ab einem Betrag von 10.000 USD müssen die Devisen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise durch schriftliche Anmeldung beim Zoll nachgewiesen werden.
Landeswährung kann bis zu einem Betrag von 20.000 AZN zollfrei ein- und ausgeführt werden.
Mobilgeräte müssen bei Einfuhr beim Zoll angemeldet werden.
Die Einfuhr und der Betrieb von Drohnen und Satellitentelefonen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der aserbaidschanischen Zivilluftfahrtbehörde (CAA) ist untersagt. Bei Einreisekontrollen durch den Zoll werden Drohnen beschlagnahmt.
• Für Informationen zur Einfuhr und Einholung der erforderlichen Genehmigung wenden Sie sich an die Zivilluftfahrtbehörde.
Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
• Kaviar (höchstens 125 g)
• Alkoholische Getränke (höchstens 1,5 l)
• Lebensmittel bis max. 30 kg (davon max. 5 kg Stör)
• Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max. 10.000 USD)
• Waren/Gegenstände im Wert von max. 800 USD
• Antiquitäten, Kunstgegenstände etc. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
• Zigaretten (höchstens 200 Stück)
Gelegentlich werden Waren aus Armenien vom Zoll konfisziert. Aktuelle Informationen über die entsprechenden Bestimmungen können vor der Einreise bei der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin http://berlin.mfa.gov.az/de eingeholt werden.
Tiere
Bei Einfuhr eines Haustiers muss eine veterinärärztliche Bescheinigung des Ausfuhrlandes vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Tier unter keinen ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft ist und der Ausfuhrort seuchenfrei ist. Die Bescheinigung sollte nicht älter als 14 Tage und in russischer oder englischer Sprache verfasst sein. Eine Kontaktaufnahme mit der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin http://berlin.mfa.gov.az/de wird empfohlen.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
• Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
• Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und ggf. FSME nur bei Sommeraufenthalten im Kaukasusgebiet empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
• Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/200206/8c414cbefcaad8d79d86d85552dd5db7/durchfallmerkblatt-data.pdf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
• Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
• Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
• Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
• Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
• Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
• Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
• Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Tuberkulose
Tuberkulose ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die am häufigsten die Lunge befällt. Die Übertragung erfolgt in der Regel von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Tuberkuloseerkrankungen sind in Aserbaidschan deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa.
• Meiden Sie Kontakt zu an Tuberkulose Erkrankten oder Menschen mit starkem Husten unklarer Ursache.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. In Aserbaidschan treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf, siehe Tollwut https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/tollwut-2562878.
• Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
• Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
• Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist außerhalb der Stadt Baku oft unzureichend. Die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nicht alle Ärzte und nur wenige Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.
• Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
• Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
• Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/2519600-2519600
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Mehr https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/aserbaidschan-node
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort. Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial. Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden. Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen. Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen. Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
• Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
• Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
• Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
• Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden. Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Denken Sie an Ihre Reisekrankenversicherung!
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren. Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Reisemedizinische Hinweise
Informationen über häufige Infektions- und Tropenkrankheiten https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-gesundheit/mers-199318
Vorsicht bei exotischen Souvenirs
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig! Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen. Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub https://www.artenschutz-online.de/information/laenderauswahl.php für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

 

Gesundheitsvorsorge

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist kostenlos, und auch Touristen werden in Notfällen weitgehend unentgeltlich behandelt. Außerhalb von Baku ist sie nicht immer gewährleistet.

Wer regelmäßig Medikamente einnimmt, sollte seine Reiseapotheke ausreichend bestücken.

Angesichts der Arzneimittelknappheit, veralteter Geräte und der insgesamt unzulänglichen medizinischen Versorgung wird der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung dringend empfohlen.
Es gibt eine"SOS-Klinik" in Baku, die über Englisch sprechende Ärzte verfügt: Dr. Kristin Kriesel: Ul. Rashida Behbudowa 30, 370000 Baku, Tel: (0099) (0412) 493 40 89/493 73 54. Mobil: (050) 212 69 21. Die Praxis verfügt über Untersuchungs- und Laboreinrichtung. In Nachbarschaft zur Botschaft befindet sich die Dental Clinic von Dr. Erdal Vural. In der Zahnklinik "Elay Ankara", (Tagyev küc. 14, 370004 Baku, Tel: 498 48 17. Tel./Fax: 498 25 41.) arbeitet in Botschaftsnähe Dr. Bülent Yazar Buyruk, ein türkischer Zahnarzt, der gut Englisch spricht.

Essen und Trinken

Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Der Genuss von Leitungswasser ist nicht zu empfehlen. Wasser sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist.

Milch ist in der Regel nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Dosenmilch oder Milchpulver nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus Rohmilch meiden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird abgeraten.

Impfungen

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich
Hepatitis A und B 2 -
Tollwut 4 -
Typhus 5 -
Malaria 3 -
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) 1 -

Anmerkungen Impfungen

[1] Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Gegen diese Krankheit wird eine Impfung bei Aufenthalt im Sommer im Kaukasusgebiet empfohlen.

[2] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

[3]: Aserbaidschan wurde 2023 von der WHO für malariafrei erklärt.

[4] Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

[5] Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen.

Gesundheitszeugnis

Ein negativer HIV-Test wird für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung benötigt.

Andere Risiken

Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.

Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt vereinzelt im Süden vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Pass- und Visabestimmungen

Notwendige Einreisedokumente

Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Türkei Ja Nein Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig sein.

Anmerkung zum Reisepass

Aufgrund kurzfristiger Änderungen ist es ratsam, sich direkt bei der Botschaft nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.

Visainformationen

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. folgende Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:

Türkei.

e-Visum

Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige aller anderen EU-Länder sowie Schweizer können für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen und für eine einmalige Einreise ein e-Visum beantragen. Für die Beantragung des e-Visums wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens 3 Monate über die Gültigkeit des Visums hinausgeht.
 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Bearbeitungsdauer

Mind. 3- 10 Werktage (Deutschland, Schweiz), 1-2 Wochen (Österreich).

e-Visum: ca. 3 Werktage.

Transit

Bei einem Transit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum, wenn der internationale Transitraum nicht verlassen wird. Erfolgt die Ein- und/oder Ausreise über Moskau, so ist jeweils ein russisches Transitvisum erforderlich (s. Russische Föderation).

Visaarten und Kosten

Touristenvisum, Geschäftsvisum, Privatvisum, Transitvisum.

Kosten

Deutschland, Österreich:
Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:

ein- oder zweimalige Einreise (Bis 3 Tage oder 3 Monate): 35 €;

Electronic Tourist Visa: (30 Tage gültig): 20 US$.

Transitvisum:
35 € (1-5 Tage gültig); 
 

Kinder unter 12 Jahren erhalten ein kostenloses Visum.

Schweiz:

Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum:
einmalige Einreise: 43 CHF;

mehrmalige Einreise: 43 CHF.

Electronic Tourist Visa: (30 Tage gültig): 20 US$.

 

Türkei

Für türkische Staatsangehörige werden keine Visumgebühren erhoben.

Antrag erforderlich

(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 Passfotos (3 x 4 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig ist.
(d) Zahlungsbeleg der Gebühr (nur Banküberweisung).
(e) Touristenvisum: Unterkunfts- und Flugbuchungsbestätigung.
(f) Geschäftsvisum: Für die Visumbewilligung im Außenministerium der aserbaidschanischen Republik stellt der Geschäftspartner einen Antrag im Außenministerium in Baku. Außerdem muss eine Arbeitsbescheinigung eingereicht werden. 
(g) Privatreisen: Original einer offiziellen Einladung, ausgestellt in der zuständigen Abteilung des Innenministeriums der Aserbaidschanischen Republik.

Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. Bei persönlicher Antragstellung empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung mit der Konsularabteilung.

Geld

Währung

1 Neuer Manat = 100 Qäpik. Währungskürzel: AM, AZN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5 und 1 Manat sowie Münzen im Wert von 50, 20, 10, 5, 3 und 1 Qäpik.

Devisenbestimmungen

Bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung müssen Beträge und Wertpapiere, die auf die Landeswährung ausgestellt sind ab einem Wert von 20.000 AZN deklariert werden. Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt. Die Ausfuhr von Fremdwährung bis zu einem Wert von 10.000 US$ in bar muss mündlich deklariert werden. Bei der Ausfuhr von Fremdwährungen im Gegenwert von 10.000 bis 50.000 US$ in bar müssen Reisende der Zollbehörde die Zolldokumente und eine schriftliche Erklärung vorlegen, die die Einfuhr dieses Betrags in bar in die Republik Aserbaidschan bescheinigen. Deklarations- und Umtauschbelege sollten stets gut aufbewahrt werden.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten werden in Hotels, Restaurants, in den meisten Geschäften und von allen Banken in Baku in anderen Großstädten akzeptiert. Bargeldzahlung wird außerhalb der Großstädte jedoch generell vorgezogen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Aserbaidschan nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Fr 10.00-16.00 Uhr, einige größere Banken auch bis 18.00 Uhr.

Zollfrei Einkaufen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Aserbaidschan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

200 Zigaretten;
1,5 l alkoholische Getränke;

30 kg Lebensmittel;

20 g Gold und/ oder Schmuck.
 

Bei Einreise ins Land müssen Touristen Gegenstände für den persönlichen Gebrauch (auch mitgeführte Pelze), Wertgegenstände und Fremdwährungen deklarieren. Die Zollerklärung kann online abgegeben werden. Die ausgeführten Waren dürfen einen maximalen Wert von 800 US$ haben.

Hinweis: Alle einzuführenden Mobiltelefone müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan online registriert werden.

Verbotene Importe

Waffen, Munition, Sprengstoff, radioaktive Substanzen, Drogen, giftige Stoffe, lebende Tiere (Sondergenehmigung erforderlich), propagandistisches Material (Fotos, Schriftstücke, usw.), das sich gegen Aserbaidschan richtet, Obst und Gemüse.

 

Verbotene Exporte

Waffen, Munition, Edelmetalle und Pelze. Kunstgegenstände und Antiquitäten können nur mit vorheriger Erlaubnis des Kulturministeriums ausgeführt werden.

Quellenangaben
  • DuMont Die Welt - Atlas mit Länderlexikon, DuMont Reiseverlag, 2015-04
  • Aserbaidschan - Reise- und Sicherheitshinweise, Auswärtiges Amt, Stand - 13.03.2026 (Unverändert gültig seit: 11.03.2026)
    Haftungsausschluss: Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
  • Der Reiseführer, Columbus Travel Media Ltd., Stand - 13.03.2026 (Unverändert gültig seit: 11.03.2026)
    Information: Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
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